Zweifelhafter Nutzen von Ausgliederungen aus dem öffentlichen Sektor
10.7.2009 Ausgliederungen von Gesellschaften aus dem öffentlichen Sektor werden meist mit effizienterer Leistungserbringung begründet. Dabei dürfte jedoch die Aushebelung der Maastricht-Kriterien im Vordergrund stehen. Laut einer Studie verbessern Ausgliederungen die fiskalische Tragfähigkeit in Österreich keinesfalls.In einem weiteren Fallbeispiel beschreibt die Studie die Auslagerung des Eigentums an bundeseigenen Liegenschaften von 7,2 Mio. m² Gebäudefläche an die 1992 gegründete Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) gegen Zahlung von 2,4 Mrd. €....
So können aufgrund ausserbudgetärer Finanzierungen langfristig Verbindlichkeiten für den Staat entstehen, etwa weil der Staat Garantien für Tilgungen oder Zinsaufwand dieser Einrichtungen (BIG, ÖBB oder die Autobahn-Finanzierungsgesellschaft Asfinag) gibt. Dies gilt auch, wenn keine explizite Vereinbarung besteht, der Staat nur Haftungen übernimmt.....
Da die Verbindungen zwischen dem Staat und den ausgegliederten Einheiten meist sehr eng sind, verbleiben Ausgliederungen aber nach ökonomisch-funktionalem und oftmals auch nach rechtlichem Verständnis im öffentlichen Sektor bzw. in der öffentlichen Hand.
Die Kenntnis dieser Verflechtungen ist von besonderer Bedeutung für die
Analyse des tatsächlichen fiskal- und beschäftigungs-, aber auch konjunkturpolitischen Engagements des Staats. So wurden in der jüngsten Vergangenheit Konjunktur- und Beschäftigungspakete immer wieder unter Rückgriff auf Investitionsprogramme
der ausgegliederten Einheiten ÖBB, ASFINAG oder BIG erstellt.
Die Ausgaben dafür werden aber infolge der statistischen Ausgliederung dieser Einheiten nicht mehr
direkt in den Fiskalindikatoren des Sektors Staat sichtbar. Damit werden Informationen über das wirtschaftspolitische Engagement ausgegliederter Unternehmen immer wichtiger.
Quelle: Öffentliche Ausgliederungen: Bilanzkosmetik oder nachhaltige Verbesserung? – Fallstudie für Österreich - ÖNB

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